Anzeigeformulare
Möchten Sie Leistungen im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung erbringen, ist hierfür eine schriftliche Anzeige gegenüber dem erweiterten Landesausschuss für den Bereich Nordrhein erforderlich. Durch entsprechende Nachweise müssen Sie in diesem Zusammenhang belegen, dass Sie die in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) genannten Voraussetzungen und Anforderungen erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass der G-BA für jedes einzelne Krankheitsbild eine eigene Anlage erlassen wird, in der die konkreten Anforderungen und Voraussetzungen festgelegt sind, die erfüllt sein müssen, um an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmen zu können. Eine Anzeige ist damit erst nach Erlass der entsprechenden Anlage möglich.
Sobald eine Anlage bestandskräftig vorliegt und damit eine Anzeige möglich ist, finden Sie das Anzeigeformular in dieser Rubrik. Zu Ihrer und unserer Erleichterung sowie zur Gewährleistung einer Bearbeitung Ihrer Anzeige empfehlen wir Ihnen, für Ihre Anzeige unbedingt das entsprechende Anzeigeformular zu benutzen.
Das Anzeigeformular senden Sie bitte postalisch pro Krankheitsbild für alle Teilnehmer im Team vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit allen Nachweisen an die Geschäftsstelle des erweiterten Landesausschusses.
Um Änderung eines bestehenden Teams anzuzeigen, empfehlen wir Ihnen, unbedingt das Änderungsanzeigeformular zu benutzen. Dieses Änderungsanzeigeformular gilt für alle in Kraft getretenen Krankheitsbilder.
Das Formular ist zwar am PC ausfüllbar, es bedarf aber aus rechtlichen Gründen eigenhändiger Unterschriften.